Jemand zivilrechtlich belangt werden account gehackt betrügereien gemacht

Angenommen, jemand hat einen Ebay-Account mit einem leicht erratbaren Passwort gesichert und dieser Account wird gehackt und dann damit Waren verkauft, aber nicht geliefert. Die Bankverbindung wird geändert und das Geld fliesst irgendwo hin. Kann der Accountinhaber für den Schaden in Regress genommen werden, wenn er durch ein leicht zu erratendes Passwort das Hacken ermöglicht hat?

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Kann jemand zivilrechtlich belangt werden, wenn sein Account gehackt und damit dann Betrügereien gemacht werden?

Aus "Haften eBay Nutzer, wenn ihr Account gehackt wird?", wbs-law.de, Juni 2014:
"Nein, normalerweise haftet der Kontoinhaber nicht für den Missbrauch seines Accounts. Er muss nicht den Kaufpreis für eine Sache zahlen, die er nicht gekauft hat und schuldet auch nicht die Übergabe einer Sache, die er gar nicht zum Verkauf eingestellt hat. Der Grund ist, dass zwischen dem wahren Inhaber des Kontos und der Gegenseite gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist."
Haften eBay Nutzer, wenn ihr Account gehackt wird? | WBS
Ich denke dies sagt alles. Bürgerliches Gesetzbuch
§ 254 Mitverschulden
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.
Ich verstehe das mit dem § 254 BGB irgendwie nicht so ganz. Der Beschädigte hat ja nichts mitverschuldet. Der hat ja "nur" in gutem Glauben gekauft.
sicherlich hat er mitverschuldet in dem er fahrlässig mit seinen daten umging, jedem ist mittlerweile bekannt dass man die Passwörter wechseln soll, dazu auch eine gute reportage im tv gestern.
Da hat der Betreiber eine Mitverantwortung, nach mehreren falschen Versuchen muss der Account gesperrt werden und dem Inhaber eine Email darüber geschickt werden.
Grundsätzlich stellt deine Frage eine harte Rechtsfrage dar. Denn wer klagt dabei, wer sind die Geschädigten, wie ist die verwertbare Beweislange, wenn der Accountanbieter die Dateien hat und fälschen kann,.
Ich möchte dabei nicht Richter spielen, nochdazu wenn alle Beteiligten ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkamen.
Die Accountanbieter weisen schon bei der Anmeldung optisch auf die Stärke des Passworts hin. Ich frage mich schon lange, wie diese Einschätzung zustande kommt. Technisch gesehen. Sie Listen von Passwörtern die Grundlage? Wie man es auch dreht, es kommt bei der Accountsperrung nach wenigen Fehlversuchen raus und der notwenigen Mailbenachrichtigung.
Sollte tatsächlich jemand das Passwort bekannt gewesen sein, ist der Anbieter aus dem Schneider. Nur wie soll das nachweisbar sein, wenn die Änderungen sogar von Rechner des Accounts aus erfolgten? Niemand weiss dann, wer tatsächlich vor dem Rechner sass und es lässt sich unmöglich belegen.
Ich halte es für unmöglich, mit 3 Passwortversuchen das richtige zu hacken, auch wenn es nur 4 Buchstaben sind.
Nein. Die Straftaten sind hier das »Hacken« des Accounts und die subsequenten Handlungen. Eine Fahrlässigkeit oder gar Mitwirkung des Accountinhabers liegt nicht vor, denn da es in der Regel keine fixen Passwortlängen gibt, gibt es so etwas wie »leicht zu erratende Passwörter« im Grunde genommen gar nicht – und selbst wenn wäre das sehr konstruiert. Nur mal ein Beispiel: Wenn ich eine geladene Waffe im Haus habe, und ein Einbrecher mich damit erschießt, dann bleibt es immer noch ein Mord … hier eine Fahrlässigkeit oder gar Mitwirkung zu konstruieren, wäre sehr gewagt …
In meiner Fragestellung geht es um Zivilrecht - nicht um Strafrecht.
Zivilrechtliche Konsequenzen können ja auch bei Handlungen vorliegen, die keine strafrechtliche Relevanz haben.
Ich glaube schon. Vorausgesetzt man hat ein Passwort so leicht gemacht, dass es fast danach schreit, gehackt zu werden. Dann könnte eine Fahrlässigkeit vorliegen. Aber wenn Dir sowas passiert ist, dann solltest du dir einfach mal eine Beratung beim Anwalt holen. Der sollte Dir besser helfen können
Also erstmal belangt werden kann er aufjedenfall. Weil er ja vor Gericht möglicherweise erst beweisen muss das er gehackt wurde.
Was dann bei Gericht rauskommt ist wieder eine andere Sache.
Muss er beweisen, dass er gehackt wurde?
Oder müsste die Gegenseite beweisen, dass er nicht gehackt wurde?
Das ist eine gute Frage.
Aber die Gegenseite sagt erstmal du warst es. Dann sagst du nee war ich nicht ich wurde gehackt. Dann sagen die naja das kann ja jeder behaupten.
Aber ich hab keine Ahnung.
Ich finds nur normal das wenn man eine Bahuptung aufstellt diese auch beweisen muss. Und nicht die Gegenseite etwas beweisen muss was sie eigentlich gar nicht interessiert.


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