Ist schonmal jemand verurteilt worden beleidigungen hassbotschaften über soziale plattformen verbreitet

Wenn ich so durch Facebook scrolle und die Kommentare durchgehe, sehe ich manchmal eindeutige Fälle von Beleidigungen und sogar wie gegen die Griechen Volksverhetze. Das geht natürlich nicht, doch theoretisch müsste sich das via Protokoll doch bestens belegen lassen. Ist also in Deutschland Internet immernoch Neuland und rechtsfreier Raum oder muss man im Idealfall dazu stehen, was man bei Facebook und Twitter absondert?

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Ist eigentlich schonmal jemand verurteilt worden, weil er oder sie Beleidigungen und/oder Hassbotschaften über soziale Plattformen verbreitet?

Mitglieder-Rekrutierung: Rechtsextreme tarnen Hass-Botschaften im Internet - WELT
Hass-Sprüche, Gewaltvideos: Rechtsextreme nutzen im Internet immer mehr Soziale Netzwerke, um Propaganda zu verbreiten.
Erschreckende Studie: Das soziale Hass-Netzwerk im Web | Berliner-Kurier.de
Volksverhetzung und andere Straftaten bei denen ein öffentliches interesse besteht werden als offizialdelikte verfolgt.
Bei Privatpersonen-Zickenkrieg- wird idR das öffentl.interesse verneint.
Hier kann der zivile Rechtsweg beschritten werden,aber das endet wie das Hornberger Schießen.
Der Forenbetreiber hat da noch das beste Druckmittel gegen Trolle vorzugehen,weil diese geschäftsschädigend sind,aber versuche mal einem Nackten in die Tasche zu fassen.
Hetze gegen Flüchtlinge im Internet bleibt nicht ungestraft: Das Berliner Amtsgericht verurteilte einen 34-jährigen Mann zu einer Geldstrafe - sollte er nicht zahlen, droht ihm Haft.
Dieser Fall zeigt, dass trotz des vermeintlich anonymen Postens Straftäter von der Polizei ermittelt werden", sagte Polizeisprecher Jens Berger. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.
Hetze bei Facebook: 34-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt - SPIEGEL ONLINE
Das bedeutet, dass ich nicht gegen Juden schimpfen darf, aber gegen Griechen schon?
Vielleicht sollte ich mir ein Grundgesetz zulegen wo nurnoch die Straftaten aufgeführt werden die aus sich der sog. Richter im öffentlichen Interesse stehen. Das spart auch Papier beim Druck.
Es ist ein schmaler Grad,wobei der Antisemitismusvorwurf gerne instrumentalisiert wird.
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/aas-israelfeindschaft.pdf
Bei Privatpersonen wird. Zickenkrieg - Männerschlachten - Beschimpfungen - das sind auch Privatangelegenheiten, die nur auf Antrag "verfolgt" werden, weil da erst mal kein Straftatbestand zu finden ist. Da MUSS also der "private Prozess" folgen - und es muss keinesfalls als Hornbacher Schießen enden. Seit längerem aber hat der GEsetzgeber bei einigen dieser "Streitfälle" die Schiedsgerichte vorgeschaltet. Erst zur Schiedsfrau, zum Schiedsmann - und dann erst der gerichtliche Weg
Auch bei diesen sogenannten Hassbotschaften wird erst der Staatsanwalt tätig werden, wenn Anzeige erstattet wurde.
regenbogenpony: was meinst du A1 mit schimpfen? Und A2 - da haste was falsch verstanden, Antisemitismus ist der Hass auf Juden, nur weil sie Juden sind.
Das ist ein Sonderfall.
Und: beleidigen darfst du niemanden, nicht mal einen gerade einsitzenden Strafgefangenen, der vielleicht sogar Massenmörder ist.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird sehr ernst genommen, und das ist auch gut so.
In den allermeisten Fällen gilt die Devise "wo kein Kläger, da kein Richter". Auch das ist gut so - wenn sich unsere Staatsanwaltschaften mit jedem Flamewar befassen müssten, würde unser Justizsystem noch viel mehr überlastet, als es eh schon ist.
Trotzdem gibt es Grenzen, und wie GOI_GA gezeigt hat, ist auch schon mindestens ein Urteil in diesem Zusammenhang gesprochen worden. Abgesehen davon wurde schon mehreren Arbeitnehmern wegen ihrer öffentlichen Äußerungen die Kündigung ausgesprochen.
Gegen Urheberrechtsverletzung wird härter und umfangreicher durchgegriffen als gegen Volksverhetzung.