Ist kaufvertrag

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein schriftlicher Kaufvertrag nur bei Immobilien. Ansonsten reicht auch ein Handschlag. Demnach dürfte auch der Vertrag ohne Datum gültig sein. Er wurde an einem bestimmten Tag geschlossen, nur ohne dies auch schriftlich zu vermerken.

4 Antworten zur Frage

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Ist ein Kaufvertrag ohne Datum gültig

ja, das kann man ja nachträglich einfügen!
Die Unterschrift ist wichtig und wenn die unten steht, ist der kaufvertag zustande gekommen.
Guckst du hier:
Verträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, d.h. ohne eine besondere Form beachten zu müssen. Verträge können daher nicht nur dadurch geschlossen werden, dass die Parteien die Vertragsbedingungen zu Papier bringen und unterschreiben. Auch die Einigung im Gespräch, per Telefon oder E-Mail ist ein wirksamer Vertrag. Der Vertrag bzw. die ihn begründenden Erklärungen müssen noch nicht einmal ausdrücklich formuliert werden; schlüssiges Verhalten , das der jeweils andere als Willenserklärung verstehen darf, genügt.
Quelle: Vertragsrecht – Wikipedia
Ein Vertrag ist dann gültig, wenn sich die Vertragsparteien über alle wesentlichen Vertragsinhalte geeignigt haben; dazu gehören beispielsweise die Art und Beschaffenheit des Verkaufsgegestands oder der Verkaufspreis. Das Datum des Vertragsabschlusses ist meist nebensächlich.
Ausnahme: Wichtig könnte ein Datum nur dann sein, wenn sich daraus Fristen ergeben. Beispielsweise bei einem Haustürgeschäft, das fristgerecht widerrufen werden soll.
Alles richtig, wir lernen dazu! Trotzdem kann das Datum wichtig sein, z.B. wegen irgendwelcher Gewährleistungsfristen. Aber auch dann genügt tatsächlich z.B. eine Zeugenaussage oder auch nur der nachweisbaren Übergang des vertraglichen Gegenstands auf den Käufer.
da sogar ein mündlicher Verrag gültig ist, sicher schon - so lang ihn beide Parteien akzeptieren sowieso.

Ist ein zükunftiges Datum im Kaufvertrag gültig?

Mir geht es nicht darum, wer kündigt, sondern ob der Vertrag Gültigkeit hat
Was meinst Du, wenn ich den Vertrag Deiner Frau kündige?
Oder wenn Deine Frau Deine Verträge kündigt.
Die Kündigung wird grundsätzlich zwischen den Vertragspartnern vorgenommn. In diesem Fall müsste Deine Frau kündigen. Oder sie beauftragt und bevollmächtigt Dich ausdrücklich. Dann kannst Du auch den Vertrag kündigen. Und zwar so wie es im Vertrag vorgesehen ist. Eine fristlose Kündigung ist auch möglich, wenn ein besonderer Grund vorliegt, so wie ihn das Gesetzt vorschreibt. Aber dafür hast Du nichts vorgetragen. Dann bleibt es dabei: Pacta sunt servanda hiess der römische Grundsatz, der auch bei uns gilt. Verträge sind einzuhalten.
Sorry.

Kaufvertrag per email ist dies gültig

deine zusage per e-mail ist rechtsgültig, denn damit ist der vertrag zustande gekommen.
es bedarf keines "realen" kaufvertrages, es reicht, wenn beide parteien sich einig sind - es zählt zB auch der Handschlag als rechtsgültiger kaufvertrag, und beim aldi unterschreibst du doch an der kasse auch keinen vertrag, oder?
auf schadensersatz kann er dich übrigens nicht verklagen, nur auf erfüllung des vertrages.
der streitwert ist das aber nicht wert, ich denke, der will dir bloss drohen.
aber wenn du dein auto verkaufen willst, freu dich doch, dass das so schnell ging
Im Prinzip kann man bei Nichterfüllung auf Schadensersatz klagen, aber nur, wenn ein konkreter Schaden vorliegt.
In diesem Fall wohl bedeutungslos, denn wegen eMail-Korrespondenz fielen nicht einmal Portokosten an.
normalerweise nur wenn die unterschriften drauf sind °~°
sry hab net ganz durchgelesen
wenn ihr 2 euch darauf einig wart dann ist er rechtsgültig
Ist dieser Kaufvertrag gültig? Keine handschriftliche Unterschrift, die AGB´s stehen erst nach 20 leeren Seiten weiter unten.
Jetzt wollen sie mich vor Gericht ziehen. Der Chef persönlich hat mir als Drohung ein Anwaltsschreiben aus einem seiner früheren Prozesse geschickt.
Kommt der wirklich damit durch?
Ich hab die Mail mit dem Original-"Kaufvertrag" noch, der genauso aussieht wie hier gezeigt. Die Grafik ist übrigens das Anwaltschreiben zum dem Prozess, den er offensichtlich auch gewonnen hat. Nur weiß ich nicht welchen Kaufvertrag er damals verwendet hat. Ist übrigens ein Händler.
Hat sich gerade erledigt. Nach einem langen Telefonat mit einem Mitarbeiter, der angeblich Angst hatte gekündigt zu bekommen, weil der Fehler auf seinen Schultern lastet, will sein Chef mich plötzlich doch nicht mehr vor Gericht ziehen, weil es sich nicht lohnen würde. Ich gehe eher davon aus, dass er genau weiß, wie gültig sein "Kaufvertrag" ist.
Das eigentliche Problem bestand darin, dass ich dem besagten Autohandel schon früh am Morgen über Autoscout24.de das Auto für 400 Euro verkauft habe. Später merkte ich, dass der Wert des Autos doch höher ist. Habe dann, nachdem ich mir sicher sein konnte, dass der Vertrag ungültig ist, das Auto nochmal verkauft, dummerweise an den gleichen Händler, - für 950 Euro.
Der war also wirklich bereit mehr als das doppelte zu zahlen.
Allerdings hat er es später gemerkt, dass er 2mal das gleiche Auto bei mir gekauft hat. Und da er für Freitag schon Bahntickets von Berlin bis ins Saarland gekauft hat wollte er mich auf Schadensersatz verglagen, und auch wegen "Betrugs" weil ich das Auto zweimal verkauft hätte, und vom ersten Vertrag nicht zurücktreten dürfe - genauso wenig wie vom zweiten Kaufvertrag.
Ein solcher Kaufvertag und dazu noch mit solchen AGB's ist nicht gültig.Wulf Finke
So wie es aussieht ist das ein Kaufvertrag per eMail oder Fax.Ein Fax kann auf zwei Arten verschickt werden, 1. per Faxgerät,wo die Seiten quasi kopiert werden und eine Vorlage benötigen,die als Brief oder Kaufvertrag geschrieben wurde und dort kann ein Untrschrift geleistet werden; 2. per PC über T-online,wie bei mir,da kann ich nur das Fax schreiben und versenden und dort ist eine Unterschrift nicht möglich.Per eMail gesendet ist eine Unterschrift auch nicht möglich,es sei denn ein anderer User weiß da mehr.
Allerdings und da haben der Anwalt Unrecht,auch ein solches online Geschäft oder online-Vertrag kann widerrufen werden,bzw. es gibt ein Rücktrittsrecht vom Vertrag;allerdings kann der An- und verkäufer einen Schadensanspruch stellen,aber nicht in der oben angegebenen Höhe ,denn die Schadensersatzforderung übersteigt bei weitem den des vereinbarten Einkaufspreis des Käufers.Dir bleibt somit nichts anderes übrig,als einen Anwalt ein zu schalten und diese Schadenersatzforderung und Kaufvertrag anfechten.Hier hilft nur ein Fachanwalt.Wulf Finke
Solch ein Online-Vertrag ist nach meiner Ansicht,wenn er nicht einseitig widerrufen werden kann,schon ein Knebelvertrag und der ist ohnedies nicht gültig,hat also vor Gericht keinen Bestand,da dieser vertrag Dich einseitg bindet.Wulf Finke
Hallo, erstmal für die schnelle Antwort.
Bist du dir zu 100 Prozent sicher, oder ist das nur deine Vermutung?
Ich bin übrigens der Verkäufer, der Käufer, ein Autohandel aus Berlin, hat mir den Kaufvertrag nach meiner Anzeige bei Autoscout24.de per E-Mail geschickt. Allerdings bekam ich ein besseres Angebot von jemandem, der das doppelte für den Wagen zahlen will.
Es gibt Kaufverträge,die auch ohne Unterschrift gültig sind,wie z.B. der Einkauf in einem Laden.Aber bei größeren Sachen,wie der Verkauf eines KfZ sollte man das mit Unterschrift machen,sowohl von Käufer- wie auch von Verkäuferseite aus.Damit bist Du als Verkäufer auf der sicheren Seite,nur sollten auch die AGB's dann ordentlich sein.Der Verkauf eines KfZ per Handschlag gilt auch aber das ist eine Vertrauenssache und wird eigentlich nur unter guten Freunden so vereinbart,denn es geht schließlich um DEIN Geld.Wulf Finke
Mache einen Kaufvertrag ohne Schnörkel.W.F.
Zu dem Anwaltsschreiben, dass ich eingefügt habe:
Das nur als Drohung gegen mich gerichtet, also aus einem anderen Fall gegen einen anderen Beklagten.
Er wollte mich wohl einschüchtern, indem er mir zeigt, dass er schon einen ähnlichen Prozess gewonnen hatte.
Ich wollte eigentlich noch die Urteilsverkündung hochladen, hat aber dummerweise nicht geklappt.
Der, dem dieses Anwalsschreiben geschickt wurde, wurde nämlich dazu verpflichtet den Schadenersatz zu bezahlen.
Hallo Spiderpig82,dass Urteil alleine reicht nicht aus,viel wichtiger ist die Urteilsbegründung.Aus dieser geht hervor,warum der Beklagte den,für mich merkwürdigen,Schadenersatz bezahlen soll.Wulf Finke
Dieser Vertrag ist nicht dem Gesetze entsprechend und somit nicht gültig. Ich würde mir einen anderen Verkäufer suchen und den "Vertrag" zerreissen.
Nein, ich bin ja der Verkäufer. Der Verkäufer kommt aus Berlin zu mir ins Saarland. Er hat mir den Kaufvertrag per Mail geschickt, damit er nicht umsonst kommt.
Doch jetzt hab ich ein Angebot von jemand anderem über 800 - 900 Euro, und der aus Berlin will nur 400 zahlen.
Der Brief oben von dem RA beinhaltet eine Schadenersatzforderung des Käufers über 2350€,wie kommt dieser darauf,wenn der Autohändler nur 400€ zahlen wollte?Klar ersichtlich eine Fahrzeugbewerung der Fa. Schwacke,die das KfZ mit 3350€ bewertet,Demnach ist nach meiner Ansicht schon ein Art von Betrug ersichtlich,der das Fahrzeug weit untr Wert erstehen wollte.Wulf Finke