Hilfe gewährleistung autokauf privat

Hallo , ich habe am Sonntag ein gebrauchtes Auto gekauft. Eine Anzahlung gegeben und das Auto dann mitgenommen. Danach also am selben Tag kam dann eine Fehlermeldung am Auto. Ich musste natürlich , da ich einen Kaufvertrag mit ihm abgeschlossen habe, den restlichen Betrag überweisen. Im Kaufvertrag steht: mir ist bekannt dass der eintauschpreis am jetzigen zustand des fahrzeuges liegt. Hat der Verkäufer damit eine Gewährleistung ausgeshclossen? Im Endeffekt habe ich das Auto ja auch in einem normalen Zustand ohne Fehlermeldung gekauft. Der Verkäufer meint ich sei das gewesen ist nicht seine Schuld. Eine arglistige Täuschung muss daduch bewiesen werden dass der Schaden schon davor vorhanden war. Aber das ist laut Werkstatt nicht möglich was soll ich tun?

10 Antworten zur Frage

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HILFE? Gewährleistung beim Autokauf von Privat

Wenn du ihn gekauft wie gesehen hast, dann bist du am arsch.
Du hättest ja bei der Probefahrt ja beim Tüv vorbei fahren können, das ist dein gutes Recht.
Das hast du nicht gemacht, also hast du Pech gehabt.
Sicher könntest du vor gericht gehen, aber da kostet der Prozess dich sicher mehr als das Auto noch wert ist.
Gebrauchtwagen-Ratgeber: Gewährleistung für einen PKW bei Privatverkauf - diese Möglichkeiten haben Sie - 12Gebrauchtwagen.de
Also der Kaufvertrag ist auch ein Vorgedrucktes gewesen, da stand Gebrauchtwagen Ankauf dran. Vielleicht lässt sich da etwas machen.
Ja da hat der "Engel-der-Nacht2 Recht!
Bei jedem Autokauf sollte man eine Probefahrt machen und während dieser Probe Fahrt zum Tüv oder in eine Kfz- Werkstatt fahren, das kostet höchstens 20-40 €.
Jetzt bist du der Lackmeyer
Gewährleistung fü.
Gewährleistung für einen PKW bei Privatverkauf - diese Möglichkeiten haben Sie
Wenn Sie Ihren privaten Pkw zum Privatverkauf anbieten, dürfen Sie grundsätzlich jegliche Gewährleistung ausschließen. Hier sind Formulierungen wie "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder "Gekauft wie besehen und besichtigt" üblich.
Viele Verkäufer laden dann aus dem Internet einen Formularvertrag herunter und nutzen ihn als Kaufvertrag. Kommt es dann seitens des Käufers zu Beanstandungen, beginnt für Sie der Ärger.
Aktuelles Urteil zur Gewährleistung bei Pkw
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Urteil vom 27.5.2011 beanstandet und die gängige Rechtsprechung bestätigt, dass ein solches Formular vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen enthalte und diese der gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Es genüge, wenn ein solches Musterformular auch durch einen Dritten für die unbeschränkte Verwendung bereitgehalten werde.
Dann allerdings ist eine Klausel, die den unbeschränkten Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf beinhalte, unwirksam. Sie verstoße nämlich gegen die gesetzliche Vorgabe, dass Sie beim Privatverkauf Ihre Haftung für grobes Verschulden und für Personenschäden gerade nicht ausschließen dürfen.
Auch als Privatverkäufer haften Sie für Personenschäden und grobes Verschulden, allerdings nur insoweit, als Sie die Gewährleistung formularmäßig ausgeschlossen haben.
Beim Privatverkauf Kaufvertrag individuell formulieren
In der Konsequenz bedeutet dies, dass Sie Ihren Kaufvertrag individuell formulieren müssen.
Sie können sich zwar an einem Mustervertrag orientieren, dürfen diesen aber nicht vorbehaltslos übernehmen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der dem Käufer vorgelegte Kaufvertrag für eine Vielzahl von Verkäufen verwendet wird. Er muss sich individuell darstellen. Nur dann dürfen Sie auch beim Privatverkauf die Gewährleistung für Ihren Pkw vollständig ausschließen. Und nur dann wird die Vereinbarung im Streitfall von einem Gericht nicht im Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen überprüft.
Alternativ können Sie natürlich einen vorformulierten Mustervertrag verwenden. Sie müssen dann aber klären, dass der Gewährleistungsausschluss sich nicht auf grobes Verschulden und Personenschäden bezieht. Je nachdem wie diese Klausel formuliert ist, gehen Sie das Risiko ein, dass ein Gericht die Klausel doch wieder rechtlich beanstandet und Sie als juristischen Laien gegen die Wand laufen lässt.
Auf der sicheren Seite sind Sie also nur, wenn Sie den Gewährleistungsausschluss vollständig und individuell formulieren und sich an einem Mustervertrag orientieren. Diese Bewertung ist sehr bürokratisch, so sieht der Rechtsalltag in Deutschland aber nun einmal aus.
Im Übrigen achten Sie darauf, dass Sie den Käufer über alle Umstände wahrheitsgemäß aufklären müssen, die für seine Kaufentscheidung relevant sind. Wenn Ihr Pkw einen schweren und Ihnen bekannten Unfall hatte, müssen Sie den Käufer darüber informieren. Tun Sie es nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag nachträglich wegen arglistiger Täuschung anfechten, mit der Folge, dass Sie den Pkw zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten müssen.
Ferner sollten Sie jegliche Aussage vermeiden und vor allem nicht in den Kaufvertrag hineinschreiben, die der Käufer als Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder als Garantieerklärung verstehen könnte. In diesem Fall relativieren Sie Ihren Gewährleistungsausschluss und haften dafür, dass die zugesicherte Eigenschaft oder der garantierte Umstand tatsächlich so vorhanden ist, wie Sie es behauptet haben.
Immerhin verlangt die Rechtsprechung beim Privatverkauf nicht, dass Sie den Pkw untersuchen müssen.
Auch mündliche Aussagen über Laufleistung und Zustandsbeschreibungen werden in der Regel, im Gegensatz zum gewerblichen Händler, nicht als Zusicherung oder Garantie aufgefasst.
Themen: Auto, Gewährleistung, Gewährleistungsausschluss, Kaufvertrag, Pkw, Privatverkauf
Die Formulierung, die du zitiert hast, könnte man mit sehr viel gutem Willen als Ausschluss der Gewährleistung auslegen. Das erscheint mir hier aber nebensächlich: der Verkäufer trägt ohnehin nur die Verantwortung dafür, dass der Zustand der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mängelfrei ist. Da du schreibst, dass zum Zeitpunkt des Kaufs keine Fehlermeldung vorhanden war, ist dieser Umstand hinreichend belegt. Kein Mangel vorhanden, keine Gewährleistung.
Man könnte sich natürlich darüber streiten, ob der Mangel möglicherweise schon angelegt war. Der Ausgang eines solchen Streits ist allerdings in höchstem Maße ungewiss.
Im Prinzip ist das "gekauft wie gesehen". Ging 'nem Freund von mir genau so. Kaufte sich damals einen gebrauchten Golf GTI und ihm ist AUF DEM HEIMWEG die Maschine verreckt.
Tut mir leid, da wird nichts gehen.
Dann war schon vorher ein Schaden vorhanden der verschwiegen wurde, das ist eine andere Baustelle
sie hätte ein Probefahrt zum Tüv machen können. selbst schuld, wenn seine Möglichkeiten nicht nutzt.
Probefahrt wurde gemacht aber eben ohne TÜV, da es auch Sonntag war.


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-Bekomme alle 5 Minuten im Ereignisprotokoll/Anwendungen die Fehlermeldung mit der ID 1054 userenv. Wo kommt die Meldung her? Laut -