Gewährleistung unter kaufleuten weiterverkauf

folgendes szenario: ich kaufe als gewerbetreibender/einzelunternehmer bei einem gross-/zwischenhändler ein gewisse anzahl von technischen geräten zum weiterverkauf. die geräte verkaufe ich einzeln mit einem gewissen aufschlag an endverbraucher weiter. nun die frage: als verkäufer muss ich dem endverbraucher ja 2 jahre gewährleistung bieten. unter kaufleuten kann die gewährleistung ja verkürzt werden z.b. auf 1 jahr. geht nun ein gerät des endverbrauchers nach z.b. 1,5 jahren kaputt, muss ich dann für die reperatur/ersatz im rahmen der gewährleistung aufkommen? für nen hinweis auf die entsprechenden regelungen. grüsse

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Gewährleistung unter kaufleuten bei weiterverkauf?

Aber natürlich - denn der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch an Dich. Voraussetzun gist natürlich, dass es sich tatsächlich um einen Defekt handelt, der auf mangelnde Qualität beim Kauf zurückzuführen ist.


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