Geldgeschenke versteuern
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Sind Geldgeschenke zu versteuern?
Geschenke, auch Geldgeschenke, unterliegen der sogenannten Erbschaftssteuer.
Die Freibeträge liegen aber bei Kindern bei 400 000 Euro pro Jahr. da musst du dir keine Sorgen mit den paar Kröten machen.
Hier kannst du es ausrechnen lassen:
Erbschaftsteuer: So viel müssen Sie für Erbe und Schenkung zahlen - Erbschaftsteuer-Rechner - FOCUS Online - Nachrichten
Da es sich hierbei um ein Geschenk handelt musst du es nicht versteuern, es sei denn es ist eine Erbschaft oder dergleichen. Versteuern musst du nur das Geld was du "wirklich" bekommst und auch nachweisen kannst. DIes ist bei einem Geldgeschenk nicht der Fall.
Schenkungen und Erbschaften unterliegen den selben Steuerrichtlinien.
Ernsthaft? Das ist mir neu. Dann nehme ich meine Antwort zurück
Nach §16 Abs. 1 des ErbStG werden die Freibeträge entsprechend geregelt. Ist man selbst bereits erwachsen und bekommt von den Eltern Geld geschenkt, kommt es auf die eigene Steuerklasse an. Bei Steuerklasse I gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. Steuerklasse II oder III 20.000 Euro.
ErbStG - Einzelnorm
anscheinend hast du deinen Link nicht richtig gelesen, was für Freibeträge der Schenkungen an die eigenen Kinder gilt .
"der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro;
Das mit der Steuerklasse ist mir nicht klar. Steuerklasse I NR.2 was bedeutet das?
Wenn ich z.B. gar keine Steuerklasse habe?
Was ist , wenn ein Rentner etwas von seinen Eltern erbt?
Wie wird das denn berechnet?
Kind hat hier nichts mit Minderjährig zu tun, ein Kind ist hier sein Leben lang der Sohn/Tochter seiner Eltern und jeder hat eine Steuerklasse, auch du.