Gehört arbeitgeber tarifpartei

Stundenlohnzahlung für Sonn- und Feiertage 9,00 € pro Std. Ist die Mindestlohnzahlung von 8.50 € erreicht, wenn der Arbeitgeber keiner Tarifpartei angehört und keine Sonn- und Feiertagszuschläge vergütet?

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Wann gehört ein Arbeitgeber einer Tarifpartei an?

1. Der Arbeitgeber gehört dann einer Tarifpartei an, wenn er in einem Arbeitgeberverband Mitglied ist.
2. Mit 9,00€ pro Stunde ist der Mindestlohn auf jeden Fall gegeben. Denn Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind keine Selbstläufer, sondern werden entweder über Tarifverträge geregelt oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei ausgehandelt, wenn keine Tarifvertragsbindung besteht.
Zuschläge für Nachtarbeit, an Sonn- und Feiertagen sind gesetzlich geregelt