Geblitzt wie läuft toleranzabzug

ich wurde gestern innerorts geblitzt. Leider war das am Ortsausgang so dass ich grad Gas gegeben habe. Als ich drauf geschaut hab wieviel ich gefahren bin war das ca 75 km/h. Nun bin ich etwas verunsichert. Wie viel Toleranz wird abgezogen? Es heißt ja auch das mein Tacho imemr mehr anzeigt. Wird das zusätzlich auch noch abgezogen oder wird nur von der tatsächlichen Geschwindigkeit abgezogen. schonmal

8 Antworten zur Frage

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Wurde geblitzt, wie läuft das eigentlich mit dem Toleranzabzug?

Das gibt einen Punkt
Die vorgegebene Geschwindigkeitssituation wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.
Bußgeld: 80,00 Euro
- ggf. mit Gefährdung: 100,00 Euro
- ggf. mit Sachbeschädigung: 120,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 1 Punkt
Probezeitmaßnahmen: Keine
es wird nur von der reellen geschwindigkeit abgezogen. also von der, die der blitzer gemessen hat. schätzungsweise hattest du bei 75 tache reelle 70 drauf. davon kommen noch 2-3 % abzug. je nach blitzerart.
sie haben dich mit wahrscheinlich 75 geblitzt d.h. von den 75 wird die toleranz abgezogen
Die Frage ist doch wieviel abgezogen wird
Schau mal hier
Geschwindigkeitsüberschreitung Toleranz
Toleranzabzug bei dieser Geschhwindigkeit in der Regel 3 km/h
So kommt bei Radarmessverfahren lediglich ein Toleranzabzug von 3 km/h bei Geschwindigkeiten unterhalb von 100 km/h und von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit darüber in Betracht.
Toleranzabzüge bei standardisierten Messverfahren zur Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen
Bei 75 km/h werden also 72 km/h "berechnet".
Und bei 21-25 km/h Überschreitung gilt das, was hydkuno irgendwo kopiert hat.
Wenn Du Glück hast, bist Du nur 73 km/h gefahren.
Dann sind nur 35 Euro zu bezahlen.
Die Meßtoleranzen und -genaugkeiten sind bei stationären Geschwindigkeitskontrollen abhängig vom eingesetzten Meßverfahren. Je nach Art des Verkehrsüberwachungsgerätes können sich unterschiedliche Toleranzen ergeben. Die Festlegung einer Meßtoleranz obliegt letztlich dem Tatrichter bei der Beurteilung des Einzelfalles. Grundsätzlich sind nur geeichte Geräte zur Geschwindigkeitsmessung einzusetzen - andere Geräte können zwar auch eingesetzt werden, dann sind jedoch ggf. höhere Toleranzwerte zu bestimmen. Die Eichtoleranzen der einzelnen Meßgeräte werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt. Die Gültigkeit einer Messung ist dann gegeben, wenn die vorgeschriebenen Fristen zur Eichung des eingesetzten Gerätes eingehalten wurden.
Die gerätespezifischen Fehlertoleranzen derzeit eingesetzter Geschwindigkeitsmeßgeräte betragen nach PTB im Radar-, Laser- und Lichtschrankenmeßverfahren üblicherweise:
- 3 km/h für Geschwindigkeiten < 100 km/h
sowie
- 3 % für Geschwindigkeiten > 100 km/h.
Tachoungenauigkeit sowie Toleranz beim blitzen : VW Polo