Garantiefall tv rückgabe geld zurück

habe einen Fernseher, der jetzt das zweite mal in Reparatur ist wegen demselben Fehler. Wie oft muß ich in der Garantiezeit das Gerät reklamieren bis ich das Geld zurückbekommen kann?

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Garantiefall TV - Rückgabe? Geld zurück?

Dem Käufer können zwei Reparaturversuche zugemutet werden, danach kann der Händler ihn nicht zu einem dritten zwingen und der Kunde kann wählen zwischen Umtausch oder Wandlung.
Quelle : Fehlerseite
Von der Garantie zu trennen ist die Gewährleistung: Lag der Mangel schon bei Übergabe des Gerätes vor, handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Bei Käufen von Verbrauchern wird gesetzlich vermutet, daß ein in den ersten 6 Monaten aufgetretener Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Das Gegenteil müßte der Händler beweisen. Sind bereits 6 Monate verstrichen, müßtest Du den Nachweis führen.
Liegt ein solcher Fall vor, kannst Du bereits nach dem ersten fehlgeschlagenen Reparaturversuch Rückabwicklung verlangen. Erst 2 Jahre nach Übergabe scheiden solche Ansprüche aus.
tadzio_99, Du hast zwar vollkommen Recht was den Unterschied Garantie-Gewährleistung angeht, dennoch muss auch während der gesetzlichen Gewährleistung der Kunde eine zweimalige Reparatur hinnehmen. Da du von Rückabwicklung bereits nach einem fehlgeschlagenen Versuch sprichst, hätte ich gerne einen Link dazu, denn meines Wissens nach stimmt das nicht.
Ich wollte nicht zu sehr ins Detail gehen: Richtig ist, daß der Käufer gem. § 440 S. 2 BGB auch noch einen zweiten Versuch hinnehmen muß, wenn ihm dies zumutbar ist. Als unzumutbar gilt er insbesondere dann, wenn schon der erste lange gedauert hat oder das Vertrauensverhältnis nachvollziehbar gestört erscheint. Letzteres schien mir hier aus der Frage zu sprechen. Vielleicht sollte man aber doch besser alle Eventualitäten ansprechen, auch wenn dann die Antworten ausufern?