Frage sachmängelhaftung

Ich habe mal eine Frage, bitte antwortet mit Begründung und ideal mit Bezug auf einen Paragraphen und auch auf Garantie/Gewährleistung Der Fall: Ich kaufe bei einem Online-Händler eine teure Marken-Ledertasche. Sie wird normal geliefert, ich prüfe diese und es scheint alles O.K. Nach einem mal Tragen geht aber eine Naht auf, ich gehe mit der Tasche in ein örtlich ansässiges Lederwarengeschäft und man sagt mir, dass diese Naht mit einem viel zu dünnen Faden genäht wurde, welcher eigentlich ungeeignet ist. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Muss ich mich an den Online-Händler wenden oder kann ich mich direkt an die Herstellerfirma wenden? Kann ich eine Ersatztasche verlangen oder muss meine jetzige repariert werden? Dazu noch: Ich vermute stark, dass der Online-Händler keine vergleichbare Tasche da hat, da diese selten und teuer sind, die Firma hätte vermutlich eine vergleichbare! Ich vielmals für die Mühe

7 Antworten zur Frage

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Frage zur Sachmängelhaftung

Es greift ja zunächst die gesetzliche Gewährleistung. Da zwischen dir und dem Online-Händler ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, muss er als Verkäufer haften.
Du musst dich also an ihn wenden.
Hinsichtlich der Beseitigung des Mangels gilt:
".Das Gesetz räumt dem Verkäufer jedoch die Möglichkeit ein, den Umstand der mangelhaften Lieferung innerhalb einer vom Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung zu beseitigen. Nach Wahl des Käufers muss er entweder die mangelhafte Sache nachbessern oder, sofern dies verhältnismäßig ist, eine gänzlich neue mangelfreie Sache nachliefern."
Quelle:
Nacherfüllung – Wikipedia
Du als Käufer hast also die Wahl. Wenn du eine neue Tasche als Ersatz haben willst und der Händler eine besorgen kann, dann brauchst du dich nicht auf eine Reparatur einzulassen.
Wenn keine Reparatur möglich ist und auch ein Austausch nicht, kannst du vom Kauf zurücktreten und dir das Geld wiedergeben lassen.
Auch hier für die Antwort,
klingt super
Bitte.
Hehe, es steht übrigens einiges dazu in der Wikipedia, Artikel "Gewährleistung".
Und im Garantiefall natürlich im Artikel "Garantie".
Für Online-Käufe gelten ja zudem noch andere Vorgaben, da bin ich mir aber gerade nicht sicher.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette."
Gewährleistung – Wikipedia
Du hast einen Anspruch auf Nacherfüllung und das heißt, dass dir eine mangelfreie Tasche geliefert wird. Ob der Händler das kann oder nicht, ist unbeachtlich.
Da der Händler sicher kein Interesse daran hat, nachträglich noch eine negative Bewertung "reingehängt" zu bekommen, wird er selbstverständlich seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Mail ihn an und fordere ihn zur stellungnahme auf.
Den Händler kann man nicht bewerten, es ist kein Ebay oder Amazon.
Da er aber im Zweifelsfalle auch nicht will, dass ich mein Recht einklage, wird er wohl trotzdem zustimmen