Frage falschem mahnbescheid

Ich bin Malerazubi im 1. Lehrjahr, verdiene nichts und bin montags im Bertieb und den Rest der Woche in der Schule. Nun habe ich heute einen Mahnbescheid von einem Busunternehmen bekommen wo drin stand das ich 40€ nachzuzahlen habe weil ich angeblich am 31.10. ohne gültigem Fahrausweis gefahren bin. Aber da ich Montags mit meinem Moped zum Betrieb fahre und nur den Rest der Woche auf den Bus angewiesen bin kann das ja gar nicht angehen. Ebenso wurde mein Vorname falsch angegeben und die Adresse stimmte auch nicht. Ich nehme mal an das ein anderer Jugendlicher erwischt worden ist und nur meinen Namen angegeben hat. Nun wollte ich gerne einmal wissen ob der zuständige Busfahrer einfach die nicht zahlende Person befördern darf unter der Bedingung das sie ihren Namen und ihre Adresse hinterlässt und vor allem OHNE AUSWEISÜBERPRFÜUNG.

13 Antworten zur Frage

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Frage zu falschem Mahnbescheid

Achso nein, da habe ich wohl nach einem Falschen Ausdruck gegriffen. Das war kein Mahnbescheid sondern nur eine Aufforderung vom Busunternehmen.
Ich werde morgen einen Brief an das Busunternehmen verfassen wo ich dies alles nocheinmal schieldere!
für die schnellen Antworten
Ja - denn der Busfahrer hat kein Recht, den Ausweis zu überprüfen.
1. Anruf beim Kundenservice des Busunternehmens, Sachverhalt mitteilen. NICHT darauf einlassen, dass Du irgendetwas nachweisen musst
2. Wenn das nicht hilft: Zur Polizei gehen, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betruges stellen - denn es hat sich jemand als Du ausgegeben.
3. Wenn das nicht hilft: Zum Anwalt gehen, die Kosten dafür dem Busunternehmen in Rechnung stellen.
Achtung, noch einmal zur Klarstellung: Das Busunternehmen ist in der Beweispflicht - nicht Du. Es muss also das Busunternehmen glaubhaft machen, dass Du gefahren bist. Wenn die BEHAUPTEN, man habe Deinen Ausweis kontrolliert - bleibt Dir der Gang zum Anwalt nicht erspart.
Wenn die BEHAUPTEN, man habe Deinen Ausweis kontrolliert"
dann reicht eigentlich auch der Hinweis, dass dies nicht sein könne, denn sonnst hätte man ja keinen falschen Vornamen ermittelt.
War das wirklich ein Mahnbescheid? Ich kann nicht glauben, dass Gerichte so schnell arbeiten. Üblicherweise hast Du mindestens eine Woche Zeit, etwas zu bezahlen, dann wird gemahnt und erst dann ein gerichtlicher Mahnbescheid geschickt.
Wie Du reagieren solltest, hängt aber entscheidend davon ab, was es wirklich war.
War es ein Mahnbescheid, dann musst Du gegen den Widerspruch einlegen - sonst wird der rechtskräftig und du bist "zweiter".
War es lediglich eine Zahlungsaufforderung der Verkehrsunternehmens oder eine Mahnung, dann wende Dich an dieses Unternehmen und trage dort den Sachverhalt aus Deiner Sicht vor.
Nochmals zur Klarstellung: Ein Mahnbescheid kommt immer vom zuständigen Mahngericht - hier musst Du auch Widerspruch einlegen. Den Widerspruch brauchst Du nicht begründen - Du schickst ihn einfach dorthin.
Kommt das Schreiben nicht vom Gericht, dann ist es auch kein Mahnbescheid, sondern eher eine Mahung oder eine Zahlungsaufforderung.
1. Der Busfahrer darf keine Ausweise überprüfen.
2. Du musst Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, wie und wo steht auf dem Zettel. Ansonsten musst du zahlen.
Unsinn. Es besteht kein Rechtsanspruch des Busunternehmens gegen den Fragesteller! Er muss also gar nichts zahlen, in keinem Fall.
Nein, muss er auch nicht. Widerspruch einlegen muss er trotzdem. Gerade weil die Forderung ja unberechtigt ist.
Zurückziehen kann das Busunternehmen den Mahnbescheid nicht mehr.
Der Widerspruch kann aber mündlich beim Kundenservice eingelegt werden - in keiner Weise schreibt der Gesetzgeber dafür die Schriftform vor. Dieses Telefonat sollte allerdings von einem seriösen Zeugen gehört werden, und dem Kundenservice dieses mitgeteilt werden.
Außerdem nehme ich an, dass es sich um einen privatwirtschaftlichen, nicht um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt - damit hat dieser keinerlei Rechtskraft.
Ich ging vom gerichtlichen Mahnbescheid aus.
Bei einer einfachen Mahnung vom Busunternhem hast du natürlich Recht.
Ihr habt zwar recht, dass der Busfahrer keine Ausweise überprüfen darf - aber wenn er einen Ausweis trotzdem verlangt und ihr den nicht herzeigt, hat er wiederum das Recht, die Polizei zum Zweck der Personalienfeststellung zu rufen und euch solange festzuhalten. Also liegts an euch, was euch lieber ist: Den Ausweis freiwilig herzeigen und nach drei Minuten ist alles erledigt, oder aber ne halbe Stunde bis Stunde zu warten, bis über die Polizei alles erledigt ist.
Die Polizei nutzt das dann auch gerne mal aus, zu demonstrieren, dass der Rechtsstaat am längeren Hebel sitzt: Mitnahme aufs Revier, dort feststellen, ob der Ausweis auch wirklich ist und gültig ist usw. usw. usw.
Was hast du denn nun gekriegt?
Einen MAHNBESCHEID vom Amtsgericht oder
eine MAHNUNG vom Busunterhmen?
Alles klar. Genau, regel das mit dem Busunternehmen. Du kannst es auch erstmal mit einem Anruf dort versuchen. Der Einfachheit halber.
Nagut nut heute und am Wochenede bekomme ich da bestimmt keinen mehr ans Telefon, ich werde es dann mal Montag mit einem Anruf versuchen.