Rechtliche frage zahlen feuerwehreinsatz

bei uns in einem Internat für Schüler und Lehrlinge wurde gestern ein Feueralarm mutwillig von irgendjemand im 2. Stock des Hauses ausgelöst. Der Täter kann nicht festgestellt werden weil Deo in einen Rauchmelder am Gang gesprüht worden ist, dh. es kann jeder aus dem Internat sein. Der Heimleiter droht damit das der ganze 2. Stock den Einsatz im zahlen müssen, obwohl es keine Eindeutige hinweise gibt das es wer aus diesem Stock war. Kann er das machen? Kann er verlange das die das Zahlen ohne irgendwelchen Beweise, bzw. auch aus rechtlicher Sicht?

7 Antworten zur Frage

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Rechtliche Frage: Wer muss zahlen bei Feuerwehreinsatz?

Keine Sorge, das kann er nicht. Er will nur das der "wahre Täter" verraten wird.
Er kann die "Rechnung" nicht einfach so an andere weitergeben.
Nunja - es ist ein Schaden entstanden - und wenn der Täter nicht benannt wird, dann kann es schon sein, dass alle gemeinsam dafür aufkommen müssen.
Man sollte aber dem "Täter" die Möglichkeit geben, sich zu stellen - anschwärzen bringt ja im Endeffekt nicht unbedingt den wahren Täter zu Tage.
Bei uns an ner Schule gab es mal den Fall mit einer zerstörten Schulbank - da wurde auch die Klasse kollektiv bestraft - und die Lehrer hatten einen Täter im Visier.
Wie genau die rechtliche Situation ist muss im Einzelfall entschieden werden - aber das kann eigentlich nur mit einer Anzeige gegen Unbekannt und einer Ermittlungen der Polizei wirklich gelöst werden.
außerdem, wie kann man sowas nachweißen, ich überleg grad, ich mein die einzige möglichkeit wär deospuren abzunehmen und im ganzen internat duchprüfen. od.? weil es gibt keine kameras od. so.
Selbst in einem Provinzstaat wie Österreich ist Kollektiv- oder Sippenhaft verboten. Ist die Tat keinem Täter zuzuweisen gilt die Unschuldsvermutung, respektive en dubio pro reo. Die Tat muß vom Anzeigenden bewiesen werden. Es gibt keine Beweisumkehrlast in A.
Das der Einsatz bezahlt werden muß ist klar. Die Strafandrohung an alle falsch. Das geht nicht das jemand für eine Sache bestraft wird, die ihm nicht nachgewiesen wird, ober er selber zugibt. Normal nicht mal die Drohung damit. Er würde auch dumm gucken wenn einer eine 1 hat und sagst gilt für die Klasse. Schadenersatz schon gar nicht.Das setzt ein Schuldhaftes Verhalten voraus. Was Du da mit Haarspray schreibst, sagt nicht unbedingt den Vorsatz.
Also rechtlich kann er nur den Täter bestrafen. Ich würde sagen wenn ihr alle zusammenhaltet und keiner den anderen Verpfeift könnt ihr dagegen angehen und per Gerichtsentscheid aushandeln dass das der Ort tragen muss.
Denn im Normalfall kann nur der Verursacher herangezogen werden.
Ob jedoch in so einem Fall das Internat an sich als Verursacher gilt weiß ich nicht genau
ja aber kann er das letztendlich machen das alles zahlen müssen. was ich mitbekommen habe weiß keiner wer es war.


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- Drehzylinder zum Öffnen. Im Keller sollte so etwas erst recht eingebaut werden, denn hier gilt das gleiche. Das ist egal -- gibt es solche Schlüsselboxen, ähnlich wie die mit dem Alarmknopf, nur in Gelb, und dort hängt ein Schlüssel. Dafür -- Die Tür müsste aufbleiben. Das haben wir selbst in der Feuerwehr gelernt.Man muss immer zugängliche wege zum gas haben! -