Feiertagszuschlag arbeitslosengeld 2
Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Feiertagszuschlag und Arbeitslosengeld 2?
Die Frage hattest Du hier doch schon einmal gestellt:Feiertagszuschlag und Arbeitslosengeld 2?
Deshalb hier auch noch einmal meine Antwort:
Dieser Zuschlag wird wie alle anderen Einkünfte aus Arbeit auch aber nicht zu 100% angerechnet. Je nach Höhe des Gesamteinkommens verbleiben Euch 20% des Betrages oder für den Betrag der über insgesamt 800 € hinausgeht, noch 10%.
Hier findest Du einen Rechner, mit dem Du den genauen Betrag ausrechnen kannst, der Euch von dem Lohn mit Feiertagszuschlag bleibt:
http://www.einkommensrechner.arbeitsmarktreform.de/
---
PS.: Du musst die Frage heute Abend nicht noch ein drittes Mal stellen. Die Antwort ist nun mal so.