Einschreiben rückschein

Ich habe eine Sendung ins Ausland per Einschreiben Rückschein verschickt. Bis heute habe ich den Rückschein noch nicht erhalten. Ich habe aber genau für diese Dienstleistung extra bezahlt. Habe ich das Recht auf Schadensersatz? Schließlich ist der Dienstleistungsvertrag nicht vollständig erfüllt worden. Muss ich der Deutschen Post noch eine Frist setzten oder kann ich gleich Schadensersatz einfordern?

5 Antworten zur Frage

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Einschreiben: Rückschein nie zurückgekommen - Recht auf Schadensersatz?

finanzieller Schaden. Hast aber Recht, eigentlich kann ich "nur" vom Vertrag zurücktreten.
Naja … erstmal müsstest Du der Post die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Mit Schadensersatz ist das immer so eine Sache …
Setz eine Frist, und als Antwort wirst du deinen Schadenanspruch genannt bekommen.
Drei Wochen sind ein wenig kurz als Wartezeit.
Wenn nämlich der Empfänger nicht angetroffen wird, liegt das Einschreiben letztlich auf seinem Postamt, und er hat die Mitteilung bekommen, dass er es dort abholen kann.
Da liegt es dann sieben Werktage. Wenn er es dort nicht in der Zeit abholt, wird es mit der Nachricht "Annahme verweigert" zu dir zurückgesandt.
Warte lieber noch eine Woche.
es kann einige Zeit dauern bis ein Rückschein ankommt, besonders im Ausland. Bekommen solltest du den aber auf jeden Fall. In wie weit Schadensersatzansprüche bestehen kann ich nicht sagen, da würde ich evtl. mal beim Postamt nachfragen.
Du hast ja den Zahlungsbeleg, auf welchem die Sendungsnummer auch steht. Damit kann auch geprüft werden, ob die Sendung angenommen wurde. Ansonsten einfach mal bei der Post anfragen.

Was macht die Post wenn sie einen Brief an jemanden per Einschreiben/Rückschein zuzustellen haben, dieser jedoch gerade nicht zu Hause ist?

und wenn derjenige den Brief vom Postamt nicht abholt wird dann der Sender darüber benachrichtigt oder heißt es dann auch zugestellt?
Dann muss man sich das Einschreiben bei der Post abholen …
Einschreiben
eigenhändig kann nur der Empfänger annehmen.
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Es gibt auch Einwurfeinschreiben.
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Was passiert wenn der Empfänger das Einschreiben nicht annimmt?
Empfänger, Ehegatten, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines Einschreiben verweigern. Ersatzempfänger sind dazu nicht berechtigt.
In diesen Fällen wird die Sendung als Einschreiben an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt.
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