Alg i während au beantragen

Stehe vor einem Scherbenhaufen. Bin immernoch krank geschrieben und ich glaube eine Kündigung aus Krankheitsgründen meinerseits, bleibt nicht aus. Kann ich Arbeitslosengeld beantragen oder wenigstens ergänzende Leistungen HartzIV.

15 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1624 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Kann ich ALG I während der AU beantragen?

Du kannst nicht nur, sondern Du musst Dich beim Arbeitsamt arbeitslos- und arbeitssuchend melden, wenn
a.
Anwartschaft etc. siehe hier:
Arbeitslosengeld - www.arbeitsagentur.de
die verschiedenen Möglichkeiten in Bezug auf die Anwartschaftszeit, hier detailliert:
Anwartschaftszeit - www.arbeitsagentur.de
Krankengeld-Aussteuerung
Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung
Diese Lücke kann geschlossen werden durch das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Das ist eine Sonderform des Arbeitslosengelds mit einer Brückenfunktion zur nachfolgenden Leistung und wird deshalb auch „Nahtlosigkeitsregelung“ genannt. Der Anspruch beschränkt sich auf die Zeit bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit entschieden wird. Für die Dauer des Leistungsbezuges besteht auch die Krankenversicherung fort - die Beiträge trägt das Arbeitsamt.
ALG-Anspruch trotz Beschäftigungsverhältnis
Es handelt sich jedoch um eine paradoxe Situation, denn in diesen Fällen besteht das arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnis noch weiterhin. Der Arbeitnehmer muss sich dennoch arbeitslos melden und damit dokumentieren, dass er das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Trotz des noch laufenden Beschäftigungsverhältnisses besteht in diesen Sonderfällen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Krankengeldaussteuerung: Meldungen, Beiträge und Arbeitslosengeld | Personal | Haufe
Korrektur: nicht 72 Monate Krankengeldbezug innerhalb einer 3-Jahres-Frist, sondern 78 WOCHEN
Na das nenne ich ausführlich. Vielen lieben Dank dafür! Hört sich sehr professionell an.
Bitte sehr,.
Prüfe bitte als erstes, seit wann Du schon wegen ein und derselben Krankheit Krankengeld bezogen hast (das wird zusammen addiert, auch wenn Du zwischendurch mal wieder "gesund" geschrieben warstich glaube in einem Zeitraum von 3 Jahren) wirst Du von der Krankenkasse "ausgesteuert".
Das wissen viele nicht.
Viel Glück
Alg 2 springt ein, wenn Alg 1 gesperrt wird - irgendwovon muß ja
der Lebensunterhalt bestritten werden - allerdings Alg2 aus "Sparflamme", soll heißen:
bei Sperrzeiten für das ALG 1 werden auch beim ALG 2 automatische Straf-Kürzungen von 30 Prozent der Regelleistungen vorgenommen -
- Voraussetzung natürlich: keine AU mehr, weil Krankengeld oder
Lohnfortzahlung und Alg2 geht natürlich nicht
Wenn Du selbst kündigst würdest Du sowieso erst einmal eine Sperre von 3 Monaten bekommen.
Was Du jetzt schon machen kannst ist Dich arbeitssuchend melden beim Arbeitsamt - was aber durch Deine Krankschreibung auch schwierig wird.
Auf ergänzende Leistungen hast Du normalerweise keinen Anspruch - denn Du bekommst ja sicherlich Krankengeld
wenn Du krank bist, am besten nicht selbst kündigen, der AG hat da ja keine Nachteile davon, denn die KK zahlt ja Krankengeld. Du erhältst Dir aber die Rechte, zum Beispiel Betreibszugehörigkeit oder Ansprüche auf Urlaub oder Betriebsrente, wenn es ein größerer Betrieb ist.
Parallel dazu nach einem anderen Job suchen, den man noch machen kann, ist nicht verkehrt.
Solange Du AU geschrieben bist, hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 denn dazu muss man zumindest teilzeit arbeitsfähig sein.
Solltest Du selbst kündigen und eine Sperrzeit vermeiden wollen reicht ein ärztliches Attest nicht aus. Du musst auch nachweisen, dass Du alles versucht hast, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden- Bescheinigung über Gespräche mit dem Arbeitgeber, ob und zu welchen Konditionen eine leidensgerechte Beschäftigung bei ihm möglich ist.
Nachweis über parallel laufende Bewerbungsbemühungen.
Solltest Du dauerhaft arbeitsunfähig sein, müsstest Du erst das Krankengeld bis zur Aussteuerung beziehen und dann ggf Erwerbsminderungsrente beantragen.
Eventuell wird auch eine Reha geprüft.
Solange Du AU geschrieben bist, hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 denn dazu muss man zumindest teilzeit arbeitsfähig sein."
schau mal hier, bitte:
Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung
Krankengeldaussteuerung: Meldungen, Beiträge und Arbeitslosengeld | Personal | Haufe
das ist richtig, das gibt es als eventuell Übergang nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld.Dabei ist er dann im Allgemeinen auch noch im Arbeitsverhältnis. Das ist aber eine Regelung, die nur gilt, wenn der Rententräger die dauerhafte Erwerbsminderung noch nicht festgestellt hat.
Ich kenne den Fall des Fragestellers nicht, aber war jetzt mal davon ausgegangen, dass er noch nicht ausgesteuert ist
ich hatte es in meiner Antwort mit aufgenommen, weil die Fragenstellerin schrieb "bin immer noch AU". Ich schloss daraus, dass sie wohl schon längere Zeit AU ist, wenn sie schon mit einer Kündigung rechnet - und 1,5 Jahre können mitunter sehr schnell vorbei sein, zumal diese Zeit bei ein und derselben Krankheit auch bei zwischenzeitlicher Gesundschreibung und Arbeitsaufnahme innerhalb 3 Jahren zusammen addiert werden.
huuch, jetzt habe ich grad gesehen, dass ich in meiner Antwort 72 MONATE schrieb, statt 78 Wochen Krankengeldbezug im 3-Jahres-Zeitraum - wie gut, dass ich nochmals nachgesehen habe.
wer selber kündigt, hat erst mal eine Sperre
Arbeitslosengeld Sperrzeit - Sperrfrist beim ALG 1
Nicht bei Vorlage eines ärztlichen Attests denke ich
ob die genannten 4 Voraussetzungen in diesem Einzelfall vorliegen , kann ich nicht beurteilen
Krankheitsbedingte Kündigung


alg
ALLEINERZIEHEND-ELTERNZEIT,echte Notlage, KINDERGARTEN,MIETZUSCHUSS-ALG-SOZIALHILFE

- Tagestätte zu bringen?Habe ich vielleicht doch Anspruch auf ALG oder ähnliche Hilfen.--- Leider Gottes habe ich niemanden, -


krankengeld
wieviel urlaub teht mir als aushildfre ca.100 stunde im monat

ich arbeite als aushilfs fahrer angemeldet für ca.100 stunden im Monat wieviel habe ich Anspruch aus bezahlten


arbeitslosengeldanspruch
Wann hab ich nach Hartz IV wieder Anspruch auf ALG I?

- Arbeitslosigkeit gearbeitet hast, dann bekommst du wieder ALG I.