Reglung wiederholen abi wiederholter 11 klasse

Situation: Schule A: Beruflisches Gymnasium Schule B: Normale gymnasiale Oberstufe Aufgrund von Schwierigkeiten mit den Schwerpunkten in A entschieden, nach der 11 in B zu wechseln. Zeugnis nach 11 in Schule A: Wäre Sitzengeblieben, aber stand nicht zur Debatte. Wechsel auf Schule B: Stufe 12 zu kommen sowieso nicht möglich, da kein Kunst/Musik/Theater + Bio + Fremdsprache in der 11 bei Schule A. Also nochmal Stufe 11. Nun alles geklappt, aktuell in der 13 und Abitur steht an. Zugelassen ohne Probleme vom Schnitt. Was passiert beim Nichtbestehen des Abitur Viele meinen, kann könnte trotzdem wiederholen, ich habe aber im Kopf "Maximal 4 Jahre Oberstufe". Ich gehe nicht davon aus, das ich durchfalle - Aber man macht sich ja seine Gedanken. Wenn ich wiederholen dürfte: WIESO? Wenn nicht: Was habe ich dann? Realschulabschluss? Oder Fachabi nach 1-jährigen Praktikum?

9 Antworten zur Frage

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Reglung: Wiederholen des Abi bei wiederholter 11. Klasse

Also man darf in einer Stufe maximal 1 Mal sitzen bleiben! Also musst du bestehen
Aber bei den Noten! Hallo? Das ist doch kein Problem! So schwer ist das Abi auch nicht
mmh ok, in Bayern war das so vor ein paar Jahren
Informiere dich halt in deiner Schule mal
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Hessen kann man jedoch 5 Jahre auf der Oberstufe verbringen. Also man kann einmal in der 11. Klasse Sitzen bleiben und einmal in der 12./13.Klasse Sitzen bleiben oder einmal beim Abi durchfallen.
Was passiert beim Nichtbestehen des Abitur
In Hessen heißt das durchgefallen.
Dann hast du den schulischen Teil der Fachhoschulreife und nach einem einjährigen Praktikum die Fachhochschulreife mit der du an FHs und in Bachelor-Studiengängen an hessischen Unis studieren kannst.
http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/zentral_15/zentral_Internet/med/823/82344bf8-064f-d01d-5ce7-b44e9169fccd,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf
Informiere dich doch bei deinem Tutor und/oder Studienleiter. Die werden dir genau sagen können was passiert, falls du es nicht schaffst. Aber ich wünsche dir natürlich viel Erfolg
Woher hast du diese 5 Jahre Reglung?
Finde ich nirgendswo!
In meinen Schulunterlagen Hessen sind es 4 Jahre!
Und das mit dem "WAS PASSIERT" ist auf den Fall bezogen, das ich nicht Abi wiederholen kann und welchen Schulabschluss ich dann HABE, bzw. noch erlangen kann
Ich habe eben nachgeschaut. Es sind 4 Jahre. Dann waren es früher halt mal 5 Jahre.


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