Ab wie viel ehejahren witwenrente alle paar jahre ändert sich gesetz

Gem. § 46 Abs. 2 Satz 1 SGB VI haben Witwen, die nicht wieder geheiratet haben, nach dem Tode des versicherten Ehegatten, der die allgemeine Wartezeit erfüllt hat, u. a. dann Anspruch auf große Witwenrente, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben. Nach § 46 Abs. 2a SGB VI, der mit Wirkung vom 01.01.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz eingeführt worden ist und für alle seit dem 1.01.2002 geschlossenen Ehen gilt , ist der Anspruch auf Witwenrente jedoch ausgeschlossen, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen. Die Anknüpfung an die Ehedauer von weniger als einem Jahr enthält hierbei die gesetzliche Vermutung, dass beim Tod innerhalb dieses Zeitraums die Erlangung der Versorgung regelmäßig das Ziel der Eheschließung war. Sie kann widerlegt werden, wenn Umstände vorliegen, die trotz kurzer Ehedauer nicht auf eine Versorgungsehe schließen lassen, was nach der Gesetzesbegründung zum Beispiel bei einem Unfalltod angenommen wird. Das Merkmal “besondere Umstände” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Rentenversicherungsträgern und den Sozialgerichten mit Inhalt ausgefüllt werden muss und der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt. Darunter fallen alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen. Es kommt auf die Beweggründe, d.h. Motive und Zielvorstellungen, beider Ehegatten an. Witwenrente – und die kurze Ehezeit | RentenBote

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Ab wie viel Ehejahren gibt es die Witwenrente? denn alle paar Jahre ändert sich das Gesetz.

Witwenrente nach neuem Recht
Wer nach dem 1. Januar 2002 geheiratet hat, erhält eine Witwen- oder Witwerrente nur noch dann, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Auch hierbei gibt es Ausnahmen, so zum Beispiel, wenn der Ehepartner nach weniger als 12 Monaten Ehe durch einen Unfall stirbt.
Witwenrente: Die wichtigsten Fakten .  VLH
Du hast wohl gerade Pilze gemacht?.und willst dich noch mal.
Bitte beachten Sie:
Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine Witwen- oder Witwerrente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Dabei gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel besteht bei Unfalltod des Ehepartners auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.
Deutsche Rentenversicherung - Renten an Hinterbliebene - Witwen- und Witwerrente
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