Ab 1 november ist winterreifenpflicht man sommerreifen fahren verhältnisse erlauben

oder muss man generell dann die winterreifen angezogen haben, ist es also strafbar mit sommerreifen im november rumzufahren?

10 Antworten zur Frage

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Ab 1. november ist winterreifenpflicht, darf man trotzdem mit sommerreifen weiterhin fahren wenn es die verhältnisse erlauben?

Du darfst weiterhin Sommerreifen nutzen, bist allerdings bei einem Unfall potenziell der Schuldige auch ohne Schnee
Im Gesetz steht drin, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit M+S Reifen gefahren werden muss.
Heißt also im Umkehrschluss, bei "normalen" Wetter geht es auch ohne Winterreifen.
Unfall mit Sommerreifen im Winter - Versicherung zahlt doch
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute weist auf einen Irrtum hin.
Versicherungen zahlen doch bei Unfällen mit Sommerreifen im Winter. Sollte der Schaden dabei jedoch grob fahrlässig entstanden sein, können die Versicherungen die Entschädigung mindern.
Das wäre z.B. der Fall, wenn man in einem Skigebiet, wo sehr viel Schnee liegt, mit Sommerreifen einen Unfall verursacht.
Unfall mit Sommerreifen im Winter - Versicherung zahlt doch
Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum legt die StVO nach wie vor nicht fest.
Winterreifenpflicht - Aktuelle Rechtslage für Autofahrer
Der shortnews-Link ist von 2006, also mit der heutigen Rechtssprechung nicht zu vereinbaren.
Und für Österreich sowieso nicht gültig.
Woran sehe ich denn, dass es für Österreich sein soll.Könnte man es dann in der Frage vielleicht präzisieren?
Winterreifenpflicht: Kein Bußgeld mehr ab 2011 | autogazette.de
natürlich darfst du noch sommerreifen fahren,nur wenn du in eine kontrolle kommst sind 40€ und ein punkt in flensburg fällig,geschweige denn du hast eine unfall mit sommerreifen dann bekommst nicht nur eine strafe ,sondern auch die versicherung zahlt keinen pfennig für die schäden
Winterreifen-Pflicht PKW
Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 gilt seit 1.1.2008:
Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?
Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.
Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht!
Was besagt die Winterreifen-Pflicht?
Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?
Verstöße gegen die Vorschrift werden bestraft. Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu EUR 5000 verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen.
Winterreifen-Pflicht.at - Winterreifenpflicht in Österreich, Winterreifenpflicht in Österreich für PKW und LLKW bis 3,5 Tonnen
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ab welchem Datum man die Reifen mit der Schneeflocke und dem MS-Zeichen am Fahrzeug montiert haben muss. Wenn man also im November, der ja z.Zt. sehr mild ist, mit Sommerreifen unterwegs ist, bekommt man keine Knolle und auch keinen Punkt in Flensburg.


autos
Suche gute Psycho- Horrorfilme die nicht älter als von 2000 sind

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verkehr
Wann verjährt ein unfall mit fahrerflucht und bleibenden schäden beim opfer?

- Täters verjähren, auch wenn das 40 Jahre nach der Tat ist.


gesetze
Arbeitsgesetze bzw. Regeln

- Gang gerät. Und Nein, wenn man kein Mitgleid ist, bekommt man auch keine Hilfe von irgendeiner Gewerkschaft. Ruf einmal -