986 bgb einwendungen besitzers
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986 BGB Einwendungen des Besitzers?
vielleicht hift dir das weiter:
§986: Einwendung oder Einrede | Jurakopf
vgl. hierzu Hofmann-Skript Sachenrecht 1 – Bewegliche Sachen;
Kapitel: Anwartschaftsrechtz. B. §§ 273, 1000
BGBz. B. nach §§ 989, 990 BGB für die Beschädigung von
Werkzeugvgl. obiger
Beispielsfall"
Quelle:
http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-sachenrecht-2-ebv.pdf
Also ich versteh ihn so Es gibt 3 A,B und C
A ist eigentümer der sache, B war besitzer und c ist besitzer.
Als beispiel
A gehört eine CD, er verleiht sie an B, B übergibt die Sache an C.
C ist nun der Besitzer und der § sagt, falls B nich an die CD herankommt , dass A fordern kann, dass C die Sache an B zurückgibt oder dass C die CD direkt an A gibt.
Setz für A B und C einfach namen ein die du kennst dann wird dir nen privates beispiel einfallen
Sorry, aber das Beispiel von Sebzep ist falsch.
Hier der Text des Paragraphen:
Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt, so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer oder, wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will, an sich selbst verlangen.
Klaus = Besitzer, Kurt = mittelbarer Besitzer, Hans = Eigentümer, Sache = CD.
Klaus kann die Herausgabe der CD verweigern, wenn er oder Kurt , von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, Hans gegenüber zum Besitz berechtigt ist. Ist Kurt Hans gegenüber zur Überlassung der CD an Klaus nicht befugt, so kann Hans von Klaus die Herausgabe der CD an Kurt oder, wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will, an sich selbst verlangen.