4 1 1933 grundrechte

01.04.1933 Boykotte gegen Juden im ganzen Dt. Reich. Nach einem Aufruf der NSDAP vom 28.03.1933. Deutschland

2 Antworten zur Frage

Bewertung: 4 von 10 mit 1531 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

4.1.1933 Grundrechte

nationalsozialistisches Recht
Direkt am 4.1.1933 ist wohl kein Gesetz erlassen worden. Zumindest habe ich keins gefunden
Die Weimarer Verfassung blieb nach der „Machtergreifung“ durch Adolf Hitler am 30. Januar 1933 weiterhin gültig. Sie wurde jedoch mit Gesetzen und Verordnungen blockiert. Die beiden wichtigsten sind die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, besser bekannt als Reichstagsbrandverordnung, vom 28. Februar 1933 und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Erst mit der Übernahme der Regierungskontrolle durch den Alliierten Kontrollrat am 5. Juni 1945 tritt quasi auch die Weimarer Verfassung außer Kraft.
Weimarer Verfassung – Wikipedia
die Grundrechte zu dem oben gesuchten sind wohl die der Weimarer Verfassung:
Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen
Erster Abschnitt: Die Einzelperson Der erste Abschnitt des Zweiten Hauptteiles erklärt die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz und die Abschaffung der Standesunterschiede. Rechtsgleichheit ist also noch ein Staatsbürgerrecht, kein Menschenrecht, wie nach dem Grundgesetz. Es werden keine weiteren Adelstitel verliehen, der Staat verleiht keine Orden und Ehrenzeichen, und kein Deutscher darf ausländische Titel oder Orden annehmen. Es werden weiterhin die Unantastbarkeit der Wohnung und das Recht auf freie Meinung zugesichert.
Zweiter Abschnitt: Das Gemeinschaftsleben Der zweite Abschnitt setzt den Schutz von Ehe und Mutterschaft , sowie die Versammlungsfreiheit , die Wahlfreiheit und die Gleichberechtigung weiblicher Beamter fest. Beamte sind nicht Diener einer Partei sondern die der Gesamtheit.
Dritter Abschnitt: Religion und Religionsgesellschaften Im dritten Abschnitt werden Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit garantiert. Außerdem wird auf eine Staatskirche verzichtet; damit war das bis dahin noch geltende "landesherrliche Kirchenregiment" abgeschafft, nach dem der Landesherr Träger der Regierungsgewalt in der evangelischen Landeskirche war.
Vierter Abschnitt: Bildung und Schule Der vierte Abschnitt erklärt, dass der Staat das Schulwesen beaufsichtigt. Es gibt öffentliche Schulen und eine allgemeine Schulpflicht. Zudem wird in diesem Abschnitt der Denkmalschutz als Aufgabe des Staates festgesetzt.
Fünfter Abschnitt: Das Wirtschaftsleben Im fünften Abschnitt wird die wirtschaftliche Freiheit versichert, so lange sie niemanden beeinträchtigt. Außerdem enthält dieser Abschnitt die Regelung des Erbrechtes und die Schaffung von einheitlichem Arbeitsrecht. Der Schutz von Urheberrechten und von Arbeitnehmerrechten wird garantiert, was auch die Bildung von Betriebsräten beinhaltet.