227 ao erlass steuern

Auszug aus dem Gesetzestext: Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden. Zur Frage: WANN WURDE SOLCH EIN ERLASS DURCHGESETZT / GENEHMIGT? Weil, wenn man die Verwaltungsvorschrift ansieht, dann gibt es so viele Ausnahmen, sodass eine Genehmigung praktisch unmöglich ist. Deshalb meine Frage: Wann wurde ein Antrag einer Privatperson zur Anwendung von §227 genehmigt. PCRus P.S. Oder: WO kann man nachfragen, wann §227 erlaubt worden ist.

3 Antworten zur Frage

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227 AO - Erlass von Steuern

Ich mache das mit den Steuern schon viele Jahre. Die meisten Billigkeitserlasse, die ich bewirkt habe, haben sich in der Tat auf steuerliche Nebenleistungen bezogen. In weniger als zehn Fällen sind aber auch direkt Steuern erlassen worden. Umsatzsteuer dabei war nie.
Wenn der Erlass nicht geht, geht die Sache in die Vollstreckung. Wenn die nichts bringt, werden die Steuerschulden nach einiger Zeit niedergeschlagen. Das ist dann zwar kein Erlass. Läuft aber auf dasselbe raus.
Hallo und für Ihre Antwort.
Bei uns wurde ein Erlass der Einkommenssteuer 2006 nicht genehmigt. Das vorhandene Gewerbe wurde in diesem Jahr auf "Nebenerwerb" umgemeldet und wir sind beide durch die schlechte Auftragslage arbeitslos.
Auch ein Stundungsantrag wurde nicht genehmigt und vorgestern kam eine Mahnung sowie die Androhung einer Vollstreckung.
Für das Jahr 2007 wären der aktuellen Berechnungen zu Folge noch ca. 6000 EUR zu zahlen.
Was würden Sie raten, wie kann man vorgehen? Weil das Konto ist im Minus, der Dispokredit aufgebraucht und sonst gibt es weder Einnahmen noch Angespartes.
Wie lange dauert es etwa bis die Steuerschulden niedergeschlagen werden?
und für Ihr Bemühen und Ihre Zeit.
sehr
Lässt sich nicht sagen, wie lange das mit der Niederschlagung dauert. Kommt auf den Vollstrreckungsverlauf an. Wenn ihr gar keine Einnahmen, kein Vermögen mehr habt, dann lasst die Jungs ruhig pfänden. Wenn da aber noch was ist, solltet ihr Raten anbieten und es dann nochmalig mit einem Erlassantrag für den Rest versuchen. Im Übrigen kommt es natürlich auch immer darauf an, wie der Antrag begründet war.
Kommentare sprechen als Voraussetzungen von der Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit. Und diese Punkte sind sehr weit auslegbar.


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